Szwapo: Kult-Taxi ist falsch
Gemäß § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG darf Werbung für Mietwagenverkehr nicht geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Diese Vorschrift ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. Sie bezweckt, den mit besonderen Pflichten verbundenen Betrieb des Taxenverkehrs in gewissem Umfang vor der Konkurrenz des weniger belasteten Mietwagenverkehrs zu schützen. § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG soll Wettbewerbsverzerrungen zwischen beiden Betriebsarten vermeiden, zu denen es käme, wenn der Mietwagenverkehr für das breite Publikum nicht mehr ohne weiteres vom Taxenverkehr zu unterscheiden wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 1983 1 BvL 8/81, BVerfGE 65, 237, 247).
In Bispingen gibt es nur ein Taxiunternehmen seit 25 Jahren
Taxi Rathje e.k.
05194 1500
Stadtmobil
Harmshof 4, 29646 Bispingen, Deutschland
05194 97980
Peter lustig HD: Man muss manchmal eine halbe Stunde warten da fahrt lieber mit dem Bus das geht schneller
Szwapo: Stadtmobil ist falsch
Gemäß § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG darf Werbung für Mietwagenverkehr nicht geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Diese Vorschrift ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. Sie bezweckt, den mit besonderen Pflichten verbundenen Betrieb des Taxenverkehrs in gewissem Umfang vor der Konkurrenz des weniger belasteten Mietwagenverkehrs zu schützen. § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG soll Wettbewerbsverzerrungen zwischen beiden Betriebsarten vermeiden, zu denen es käme, wenn der Mietwagenverkehr für das breite Publikum nicht mehr ohne weiteres vom Taxenverkehr zu unterscheiden wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 1983 1 BvL 8/81, BVerfGE 65, 237, 247).
In Bispingen gibt es nur ein Taxiunternehmen seit 25 Jahren
Taxi Rathje e.k.
05194 1500
Taxiunternehmen Rathje Inh. Gundula Hauenstein
Vor den Höfen 4A, 29646 Bispingen, Deutschland
05194 1500